Der so genannte „Fotokopiervertrag“ gestattet es Lehrkräften an Schulen, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch Scans und Kopien aus Schulbüchern zu erstellen und abzuspeichern.
Um Lehrerinnen und Lehrern unkompliziert Scans und Kopien aus Schulbüchern zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten „Fotokopiervertrag“ – den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ – geschlossen.
Zusammengefasst bedeutet das für Lehrys:
Lehrkräfte können 15 %, maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes kopieren und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, einscannen.
Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) können vollständig kopiert/gescannt werden. Kleine Werke sind z. B. Noten mit max. 6 Seiten; Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien und Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch sowie für Prüfungszwecke nutzen.
Bei abgespeicherten Scans muss ein ein Zugriff Dritter mit effektiven Mitteln ausgeschlossen werden.
Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen des Verlages.